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Guter-Samariter-Gesetz

First Aid & CPR Ivory Coast

Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Strafgesetzbuch (Gesetz Nr. 2019-574 vom 26. Juni 2019), Artikel 391 – unterlassene Hilfeleistung / Nichtbeistand für eine in Gefahr befindliche Person. Als frankophone zivilrechtliche Rechtsordnung erlegt das Gesetzbuch eine positive Hilfspflicht auf.
Schutzumfang Bestraft, wer es vorsätzlich unterlässt, einer in Gefahr befindlichen Person die Hilfe zu leisten, die er ohne Gefahr für sich oder Dritte leisten könnte, sei es durch eigenes Handeln oder durch Herbeirufen von Hilfe. Die Pflicht bindet jedermann; die Strafen verdoppeln sich, wenn den Täter eine berufliche oder vertragliche Hilfspflicht traf.
Hilfeleistungspflicht Ja
Strafe bei unterlassener Hilfeleistung Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren und Geldstrafe von 50.000 bis 500.000 CFA-Franc (FCFA/XOF). Die Strafen verdoppeln sich (bis zu 10 Jahre und 1.000.000 FCFA), wenn eine berufliche oder vertragliche Hilfspflicht bestand.
AED-Haftungsschutz Nein
Gesetzliche Hilfeleistungspflicht

Ihr Schutz nach dem Gesetz

In Côte d'Ivoire ist es eine gesetzliche Pflicht, einem anderen beizustehen, keine bloße moralische Option. Artikel 391 des Strafgesetzbuchs (Gesetz Nr. 2019-574 vom 26. Juni 2019) ahndet den Nichtbeistand für eine in Gefahr befindliche Person und bindet jedermann, ob Fachkraft oder nicht. Bestraft wird, wer einer in Gefahr befindlichen Person vorsätzlich die Hilfe versagt, die er ohne Gefahr für sich oder andere leisten könnte, sei es durch unmittelbares Handeln oder durch Herbeirufen von Hilfe; die Strafen verdoppeln sich, wenn eine berufliche oder vertragliche Handlungspflicht bestand.

Hilfeleistungspflicht

Diese Pflicht hat echtes Gewicht: Ihr Verstoß wird mit drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 50.000 bis 500.000 CFA-Franc geahndet, verdoppelt bei einer beruflichen oder vertraglichen Pflicht. Das ivorische Recht will nicht einschüchtern, sondern bekräftigen, dass kein Leben aus Mangel an einer möglichen Handlung verloren gehen sollte. Es bleibt zu wissen, wie man handelt – und genau hier macht die Ausbildung aus der Pflicht ein Können.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Bei einem Herzstillstand senkt jede Minute ohne Wiederbelebung die Überlebenschance des Opfers um rund 10 Prozent. In Côte d'Ivoire, wo die Eintreffzeiten der Rettung von Region zu Region stark schwanken, ist der erste Zeuge weit mehr als ein Zuschauer – er ist das erste Glied der Rettungskette. Sich in Wiederbelebung und Erster Hilfe ausbilden zu lassen heißt, die richtigen Handgriffe und die nötige Gelassenheit zu erwerben, um im kritischsten Moment nicht zu erstarren. Ein ausgebildeter Bürger ist ein weiteres Leben, das gerettet werden kann.

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